Aktuelle Besuchsregelungen im Haus der Barmherzigkeit
Wir freuen uns sehr, dass mit Inkrafttreten des COVID-19-Überführungsgesetzes Anfang Juli nach über drei Jahren Pandemie die letzten Corona-Maßnahmen enden. Es gilt mit 1. Juli 2023 nunmehr die Hausordnung der jeweiligen HB Einrichtung, die Sie besuchen. Zum Wohle unserer Bewohner*innen empfehlen wir weiterhin, nur dann ins Haus der Barmherzigkeit zu kommen, wenn Sie sich gesund fühlen und sich beim Betreten die Hände zu desinfizieren. Vielen lieben Dank für ihre tatkräftige Unterstützung!
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