Hinweisgeber-system

Das Haus der Barmherzigkeit bekennt sich zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und setzt sich daher für Transparenz sowie ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten in sämtlichen Unternehmensbereichen ein.

Wir alle tragen Verantwortung!

In all unseren Beziehungen mit Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Behörden streben wir durch verantwortungsbewusstes Handeln und Integrität nach den höchsten Standards. Trotz aller Bemühungen kann es zu einem Fehlverhalten kommen, dass unsere Integrität in Frage stellt.

Die im Oktober 2019 vom Europäischen Rat angenommene EU-Richtlinie zum „Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Whistleblower-Richtlinie), verpflichtet unser Unternehmen zukünftig zur Einrichtung interner Meldekanäle (Hinweisgeber:innen-Plattform).

Eine wirksame Hinweisgeber:innen-Plattform soll den Ruf unseres Unternehmens schützen und finanziellen und rechtlichen Auswirkungen vorbeugen. Es bietet unseren Mitarbeiter:innen und Dritten die Möglichkeit, Verstöße (wie Betrug oder Korruption aber auch sonstige Fehlverhalten) vertraulich zu melden. Das System unterstützt dabei, die Kontrolle über das weitere Vorgehen zu behalten und Hinweisgeber:innen zu schützen.

Umsetzung

Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihre Anliegen frei ansprechen oder Ihre Wahrnehmungen mitteilen können. Egal ob als Einzelperson oder Gruppe. Anliegen und Beschwerden sollten zuerst Ihrer direkten Vorgesetzten oder – unter bestimmten Umständen – Ihrer nächsthöheren Vorgesetzten oder auch dem Betriebsrat gemeldet werden. Wir haben uns zur Umsetzung der EU-Richtlinie für eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudsstelle der O.P.P-Compliance GmbH (O.P.P.) mit Sitz in Wels entschieden. O.P.P. fungiert als neutrale und unabhängige Ombuds- und Clearingstelle für alle einlangenden Meldungen. Dadurch stellen wir auch sicher, dass Hinweisgeber:innen uns, dem Unternehmen, gegenüber anonym bleiben.

Die Ombudsstelle steht Ihnen bei der Meldung folgender Angelegenheiten zur Verfügung:

Bereiche für Verstoße

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen und -Märkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. Öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten (Bestechung, Amtsmissbrauch)
  12. Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
  13. Abgabenbetrug
  14. Schmuggel
  15. Abgabenbetrug und grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
  16. Förderungsmissbrauch

‍

Hinweisgeber:innen-Plattform

Sie können ihre Anliegen dort per Telefon oder über die Webseite www.meinhinweis.at melden. Ihr Anliegen wird von Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen, entgegengenommen und bearbeitet.

Kontakt zur Ombudsstelle meinhinweis.at:

  • Telefonisch werktagswerktags von 08:00 – 20:00 Uhr
  • Rufnummer: +43 7242 306677 800
  • Rufnummer mit Unterdrückung ihrer eigenen Mobiltelefonnummer: #31# 07242 306677 800
  • Ihre E-Mail richten Sie an hinweis@meinhinweis.at

‍

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Fragen und Antworten bieten einen kompakten Überblick über zentrale Informationen und unterstützen bei der ersten Orientierung.

Wann und wie ist die Ombudsstelle erreichbar?

Was passiert, wenn ich eine Ombudsstelle anrufe?

Was passiert mit meinem Anliegen?

Erhalte ich ein Feedback?

Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?

Was genau ist bzw. macht die Ombudsstelle?

Ist die Ombudsstelle unabhängig?

Wer genau ist die Ombudsstelle?

Was ist das besondere an der Ombudsstelle?

Warum sollte ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Muss ich mich an die Ombudsstelle wenden?

Gibt es Verstöße, die ich der Ombudsstelle meinhinweis.at melden muss?

Wird mich die Ombudsstelle juristisch vertreten?

Was kostet es mich, wenn ich die Ombudsstelle in Anspruch nehmen möchte?

Wie läuft die interne Untersuchung ab?

Wie verläuft die Hinweisbearbeitung, wenn ich einen Hinweis namentlich abgebe?

Was passiert mit meinen Daten?

Was passiert, wenn sich der Hinweis auf die Geschäftsführung bezieht?

Kann ich mich mit meinem Hinweis zusätzlich noch gemäß der Unternehmensrichtlinien intern an meine Vorgesetzte bzw. den nächsthöheren Vorgesetzten wenden?

Was passiert, wenn ich einen Hinweis abgebe, der sich als falsch herausstellt?

Kann ich mich bei neuen Details zu einem Hinweis noch einmal bei der Ombudsstelle melden?

Was passiert, wenn das Unternehmen Rückfragen zu einem Hinweis hat?

Wie stelle ich sicher, dass meine Meldung anonym erfolgt und keine Rückschlüsse auf meine Person gemacht werden können?

Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?