Absetzbarkeit von privaten Spenden.
Private Geldspenden (keine Sachspenden) können Sie als Sonderausgaben im Rahmen Ihres Jahresausgleiches (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen. Seit 2017 können diese Spenden jedoch nur noch von der Empfängerorganisation direkt an das Finanzamt gemeldet werden.
Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens.
Absetzbarkeit von Unternehmensspenden.
Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen, wobei Unternehmen grundsätzlich auch Sachspenden (z.B. eigene Erzeugnisse) mit steuerlicher Wirkung zuwenden können. Unternehmensspenden sind mit 10 % des Vorjahresgewinns begrenzt. Alle Spenden sind auf Verlangen des Finanzamtes nachzuweisen.